Aufgrund der derzeitigen Inzidenzen werden Beratungen nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt. Das bedeutet, dass ohne vorherige Absprache keine Beratungen stattfinden können.
Sollten die Berater einen Termin mit Ihnen vereinbaren, gilt die 3G Regelung.
Das bedeutet, dass kein Einlass in die Geschäftsstelle erfolgen kann, sofern sie uns nicht einen Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder einen aktuellen Test vorlegen können.
Diese Maßnahme geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
Wir bitten um Ihr Verständnis.