Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung Caritas
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook YouTube Instagram Linkedin
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Neues Logo
  • Startseite
  • aktuelles
    • Presse
    • Stellungnahmen
    Close
  • beraten und helfen
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Flüchtlings- und Integrationsberatung
    • Ehe-, Familien- und Lebensberatung
    • Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstelle
    • Fachambulanz für Suchtprobleme
    • Fachstelle für pflegende Angehörige
    • Familien- und Erholungshilfe
    • CaritasLaden
    • Schwangerschaftsberatung
    • Fahrradwerkstatt
    Close
  • pflegen und mehr
    • Sozialstation
    • Fachstelle für pflegende Angehörige
    • Haushaltshilfen
    • Krankenfürsorgeverein Mengkofen
    • Pflege- und Altenheim Wallersdorf
    Close
  • Jobs
  • spenden und engagieren
  • über uns
    • Hinweisgeber-Meldestelle
    Close
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • aktuelles
    • Presse
    • Stellungnahmen
    •  
  • beraten und helfen
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Flüchtlings- und Integrationsberatung
    • Ehe-, Familien- und Lebensberatung
    • Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstelle
    • Fachambulanz für Suchtprobleme
    • Fachstelle für pflegende Angehörige
    • Familien- und Erholungshilfe
    • CaritasLaden
    • Schwangerschaftsberatung
    • Fahrradwerkstatt
  • pflegen und mehr
    • Sozialstation
    • Fachstelle für pflegende Angehörige
    • Haushaltshilfen
    • Krankenfürsorgeverein Mengkofen
    • Pflege- und Altenheim Wallersdorf
  • Jobs
  • spenden und engagieren
  • über uns
    • Hinweisgeber-Meldestelle
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • aktuelles
  • Startseite
  • aktuelles
    • Presse
    • Stellungnahmen
    •  
  • beraten und helfen
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Flüchtlings- und Integrationsberatung
    • Ehe-, Familien- und Lebensberatung
    • Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstelle
    • Fachambulanz für Suchtprobleme
    • Fachstelle für pflegende Angehörige
    • Familien- und Erholungshilfe
    • CaritasLaden
    • Schwangerschaftsberatung
    • Fahrradwerkstatt
  • pflegen und mehr
    • Sozialstation
    • Fachstelle für pflegende Angehörige
    • Haushaltshilfen
    • Krankenfürsorgeverein Mengkofen
    • Pflege- und Altenheim Wallersdorf
  • Jobs
  • spenden und engagieren
  • über uns
    • Hinweisgeber-Meldestelle
Fehler melden Eintrag vorschlagen
Glossar: Sozialrecht

Ermessen

Hat die Behörde - wenn die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind - auf der Rechtsfolgenseite einer Norm die Wahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten, spricht man von Ermessen. Im Gesetz steht dann beispielsweise "der Sozialhilfeträger kann die Kosten übernehmen".

Es wird zwischen Auswahlermessen und Entschließungsermessen unterschieden. Beim Entschließungsermessen kann die Behörde entscheiden, ob sie überhaupt tätig wird. Beim Auswahlermessen kann sie wählen, in welcher Form sie handelt oder an wen sie sich richtet. Sie muss jedoch darauf achten, dass die äußeren Grenzen des Ermessens eingehalten werden.

Bei einer Ermessensentscheidung prüft das Gericht nicht, ob eine andere Entscheidung sinnvoller gewesen wäre. Das Gericht prüft nur, ob das Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde. Das ist der Fall, wenn keine Ermessensfehler vorliegen. Es können folgende Ermessensfehler vorliegen:

  • Ein Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde von ihrem Ermessen keinen Gebrauch macht, weil sie zum Beispiel denkt, dass ihr kein Ermessen zustehen würde.
  • Eine Ermessensüberschreitung ist gegeben, wenn die Behörde zum Beispiel eine Ermessensentscheidung trifft, die von der Norm als Rechtsfolge so nicht vorgesehen ist.
  • Eine Ermessensunterschreitung liegt vor, wenn die Behörde irrtümlich meint, sie könne eine bestimmte Rechtsfolge nicht anordnen, weil diese nach der Norm nicht zulässig sei.
  • Ermessensfehlgebrauch ist zu bejahen, wenn sich die Behörde bei ihrer Entscheidung zum Beispiel von sachfremden Erwägungen leiten lässt oder für die Ermessensausübung relevante Gesichtspunkte gar nicht berücksichtigt.

Der Gegensatz zur Ermessensentscheidung ist die gebundene Entscheidung. Hier schreibt die Norm für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge vor. Im Gesetz steht dann beispielsweise "der Sozialhilfeträger muss/hat die Kosten (zu) übernehmen." Die Behörde hat keinen Spielraum.

 

Weitere Links zum Thema

  • Verwandte Einträge
Verwandte Einträge

Beurteilungsspielraum

Glossar

  • {{letter}}

Es ist ein Fehler aufgetreten.

{{l}}

  • {{e.Title}}
nach oben

Service

  • Hinweisgeber-Meldestelle
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.caritas-dingolfing.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-dingolfing.de/impressum
Copyright © caritas 2025