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Bundesteilhabegesetz

Änderungen am Gesetzentwurf dringend erforderlich

„Es ist ein wichtiger Schritt, dass mit dem neuen Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und in ein modernes Teilhaberecht überführt wird“, betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Lesung zum Bundesteilhabegesetz.

Erschienen am:

22.09.2016

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.
Von-der-Tann-Straße 7
93047 Regensburg
0941 5021-0
0941 5021-125
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info@caritas-regensburg.de
www.caritas-regensburg.de
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Zu begrüßen sei beispielsweise die Einführung eines Budgets für Arbeit. "Das stellt eine wichtige Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung dar", so Neher.

Problematisch sei allerdings die Definition des leistungsberechtigten Personenkreises. Die Neuregelung zum Kreis der Leistungsberechtigten schließt künftig unter Umständen Gruppen aus, die heute Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dies kann beispielsweise psychisch erkrankte Menschen betreffen.

Auch an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung müsse nachgebessert werden. "Der geplante Vorrang der Pflegeversicherung vor der Eingliederungshilfe birgt die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen, die stark pflegebedürftig sind, Betreuungsleistungen aus der Eingliederungshilfe vorenthalten werden." Diese Regelung führe somit nicht zu der vom Gesetzgeber angestrebten Klarheit und Rechtssicherheit, sondern bewirke, dass Menschen im Bedarfsfall zwischen den beiden Leistungssystemen hin und her geschoben werden, kritisiert Neher.

Ein weiteres Problem ergibt sich bei den existenzsichernden Leistungen von Menschen in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Bei den Kosten der Unterkunft werden aufgrund der geplanten Regelungen Lücken entstehen, da die vom Sozialamt zu übernehmenden Kosten nicht die tatsächliche Höhe der Kosten in der Einrichtung decken. Die Eingliederungshilfe könnte diese Kosten laut Gesetzentwurf nur dann übernehmen, wenn kein Wechsel der Räumlichkeiten möglich sei. "Es darf nicht sein, dass Menschen gezwungen werden, nach vielen Jahren in einer Einrichtung von dort auszuziehen und in eine Pflegeeinrichtung zu wechseln, weil der Eingliederungshilfeträger nicht bereit ist, die Kosten zu übernehmen", so Neher.

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